Kurzfristig hellt sich die Nachrichtenlage auf!


Zuletzt konnte beobachtet werden, wie Biotechs mit positiven Nachrichten wieder verstärkt in der Gunst der spekulativ orientierten Anleger gestanden haben. Diese Tendenz hat sich auch bei CureVac gezeigt. Am 15. Mai hat das Europäische Patentamt (EPA) die Gültigkeit des CureVac-Patents EP 4 023 755 B1 in geänderter Form bestätigt. Der Einspruch, den BioNTech SE, Pfizer Inc. und weitere Parteien im Dezember 2023 gegen dieses Patent eingelegt hatten, wurde weitestgehend zurückgewiesen. Hierdurch haben die Anleger CureVac wiederum als potenziellen...
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