Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der TraderFox GmbH
Version: 1.23 Stand: 01.10.2016Geltungsbereich
Die TraderFox GmbH, Obere Wässere 1 72764 Reutlingen, (nachfolgend: "TraderFox") ist Betreiber der Websites traderfox.de, traderfox.com, traderfox.ai, traderwp.com, traderzeitung.de, tradertimes.com, qix.capital und aktien-mag.de sowie entsprechender Versionen zur Verwendung auf mobilen Endgeräten. Auf diesen Websites bietet TraderFox umfangreiche Börseninformationen, Newsletter, Webinare und Seminare an, welche dem Nutzer sowohl unentgeltlich als auch entgeltlich angeboten werden. Sowohl bei der kostenfreien Registrierung als auch dem Kauf eines kostenpflichtigen Angebots erklärt sich der Nutzer durch aktives Setzen eines Hakens mit den hier vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen regeln die Zurverfügungstellung der Angebote durch TraderFox und die Nutzung dieser Dienste durch den ordnungsgemäß registrierten Nutzer.
Abweichenden Bedingungen des Nutzers widerspricht TraderFox. Diese gelten nur, wenn TraderFox ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Angebote
- TraderFox bietet auf den Websites umfangreiche Softwarefunktionen an (z.B. das Trading-Desk unter https://desk.traderfox.com). Der Funktionsumfang kann durch Kauf eines kostenpflichtigen Angebotes erweitert werden.
- In sogenannten Trading-Sektionen bietet TraderFox redaktionelle Inhalte und Börseninformationen an.
- Das aktien Magazin und die Trader-Zeitung von TraderFox werden als epaper im PDF-Format angeboten.
- Der Zugriff auf den Chatroom von TraderFox erfolgt über den Anbieter HipChat (https://hipchat.com)
- Webinare werden mittels des Anbieters GoToMeeting durchgeführt.
- Seminare werden vor Ort in den Seminarräumen von TraderFox durchgeführt.
Vertragsverhältnis
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen werden gegenüber dem Nutzer verbindlich, sobald er diesen zugestimmt hat.
Registrierung zu kostenfreien Angeboten
Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche Angaben zur Registrierung vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Registrierung erfolgt mittels des sogenannten Opt-In Verfahrens, bei dem der Nutzer die Registrierung durch Anklicken eines an ihn per E-Mail gesendeten Links bestätigen muß. Erst nach Anklicken dieses Links kommt der Nutzungsvertrag zustande.
Ein Rechtsanspruch auf Registrierung besteht nicht. TraderFox behält sich das Recht vor, den Abschluß des Nutzungsvertrages ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
Kauf kostenpflichtiger Angebote
Bei allen kostenpflichtigen Angeboten von TraderFox handelt es sich um Abonnements.
Im Falle der Bestellung von kostenpflichtigen Leistungen gibt der Nutzer mit Abschluss des Bestellvorgangs durch Absenden des Bestellformulars ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über den Erwerb der ausgewählten Leistung von TraderFox ab. Der Eingang des Angebotes wird mit Zusendung einer Eingangsbestätigung per E-Mail bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes dar. TraderFox erklärt die verbindliche Annahme des Angebots des Nutzers durch eine ausdrückliche Erklärung. Die Bereitstellung der erworbenen Inhalte bzw. die Verschaffung des Zugriffs auf die vertragsgegenständlichen Leistungen steht einer ausdrücklichen Annahmeerklärung gleich.
Pflichten des Nutzers
Der Nutzer verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung der Dienste von TraderFox nicht gegen geltende Rechtsvorschriften und etwaige vertragliche Bestimmungen zu verstoßen.
Der Nutzer verpflichtet sich, die zum Login bei TraderFox und den Partnern von TraderFox notwendigen Daten (in der Regel Benutzername und Passwort) geheim zu halten und keinem Dritten zugänglich zu machen. Bei Missbrauchsverdacht ist TraderFox umgehend zu unterrichten.
Die rechtswidrige Angabe von Daten Dritter ist nicht gestattet.
Vertragsdauer
Die unentgeltlichen Leistungen kann der Nutzer jederzeit durch Abmeldung kündigen, sofern er zu diesem Zeitpunkt keine entgeltlichen Leistungen in Anspruch nimmt, für die der Zugang zu den Angeboten erforderlich ist.
Dauer / Fristen / Kündigung
Für die kostenpflichtigen Angebote gelten die in dem jeweiligen Vertrag bestimmten Vertragslaufzeiten, beginnend ab Vertragsschluss. Ist eine Mindestvertragslaufzeit bestimmt, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils automatisch um die vertraglich vereinbarte Vertragslaufzeit, sofern nicht eine Partei den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. der jeweiligen Verlängerungsperiode schriftlich (per E-Mail, Fax oder Post) kündigt. Eine Beendigung des Vertrages vor Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ist grundsätzlich nicht möglich.
TraderFox behält sich vor, im Einzelfall einer vorzeitigen Kündigung zuzustimmen; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Das Recht beider Parteien, aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt jedoch hiervon unberührt.
Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Vertragsverhältnis. Der Nutzer darf seinen Zugang nicht mehr nutzen. TraderFox behält sich vor, die Zugangsdaten (Login und Passwort) mit Wirksamwerden der Kündigung zu sperren.
Stornierung / Umbuchung
Es besteht die Möglichkeit schriftlich von einer Anmeldung zu einem Seminar zurückzutreten: Bei einer Rücktrittserklärung, die spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn eingeht, entfällt der Preis, bis zum 3. Tag vor dem Veranstaltungsbeginn reduziert sich der Preis auf 50 %, bei noch späterer Absage, Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung wird der volle Preis erhoben.
Für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels maßgebend. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
Die Stornierung kann schriftlich per E-Mail, per Fax oder per Post erfolgen. Die Stornierung ist zu richten an: TraderFox GmbH, Obere Wässere 1, 72764 Reutlingen, Tel: 07121 8208028, Fax:, E-Mail: kunde@traderfox.de
Preise
Rechnungsstellung
Die Gebühren für kostenpflichtige Angebote sind für die jeweilige Vertragsperiode im Voraus zu leisten. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail im PDF-Format.
Die Seminargebühren sind im Voraus fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail im PDF-Format. Der Nutzer verpflichtet sich, den vereinbarten Preis umgehend nach Erhalt der Rechnung zu überweisen.
Zahlung
Die kostenpflichtigen Angebote können per SEPA-Lastschriftverfahren oder per Kreditkarte bezahlt werden. Voraussetzung für den SEPA-Lastschrifteinzug von Zahlungen ist das Einverständnis zur Abbuchung von einem Konto bei einer Bank/Sparkasse mit Sitz im SEPA-Raum, die Anweisung der Bank/Sparkasse, die SEPA-Lastschrift einzulösen (das SEPA-Mandat) sowie die Anmeldung auf desk.traderfox.com oder . Vorab-Ankündigungen im SEPA-Lastschriftverfahren werden spätestens zwei Tage vor Abbuchung versandt.
Der Nutzer hat die mangels Deckung oder aufgrund seines Verschuldens oder des Verschuldens der kontoführenden Bank bzw. des Kontoführungsinstituts für die zurückgereichte Lastschrift entstandenen Kosten zu tragen.
Kreditkartenabrechnungen werden durchgeführt von PAYONE GmbH · Fraunhoferstraße 2-4 · 24118 Kiel, Germany - Sitz der Gesellschaft: Kiel - Amtsgericht Kiel HRB 6107 - Geschäftsführer: Carl Frederic Zitscher, Jan Kanieß - Ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe
Weitere Informationen unter https://www.payone.de/
Verzug
Der Nutzer kommt spätestens mit Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug.
Im Falle des Zahlungsverzuges des Nutzers ist TraderFox u.a. dazu berechtigt, die Erbringung der TraderFox vertraglich obliegenden Leistungen zurückzubehalten, insbesondere den Zugang zu den kostenpflichtigen Angeboten zu sperren. Im Falle von Seminaren bedeutet dies, dass es dem Nutzer verwehrt wird, am Seminar teilzunehmen. Nach Ausgleich der offen stehenden Forderungen wird die Leistung wieder aufgenommen bzw. der Zugang wieder geöffnet. Weitere und weitergehende Ansprüche, insbesondere den Ersatz von Verzugsschäden und der Schäden aufgrund etwaiger außergerichtlicher Rechtsverfolgung, behält sich TraderFox ebenso vor wie die Erklärung einer außerordentlichen Kündigung, sollten die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Bei Zahlungsverzug sind auch die noch nicht fälligen Rechnungsbeträge sofort zahlbar, sofern der Verzug die Folge einer schwerwiegenden Vertragsverletzung des Nutzers ist.
Kommt der Nutzer in Zahlungsverzug, so ist TraderFox berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls TraderFox ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist TraderFox berechtigt, diesen geltend zu machen.
Bei erfolgter Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von 1 Euro pro Mahnung berechnet und sofort fällig. Dem Nutzer steht es frei, nachzuweisen, dass TraderFox durch die Mahnung kein oder ein geringerer als der vorgenannte pauschalierte Schaden entstanden ist.
Gewährleistung
Hinsichtlich der kostenlos von TraderFox angebotenen Dienstleistungen gilt die Regelung der §§ 599, 600 BGB entsprechend.
Ein Sachmangel liegt vor, wenn TraderFox nicht die vertragliche Beschaffenheit aufweist und dadurch die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder gemindert ist. Eine unerhebliche Einschränkung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
Aussagen und Erläuterungen zu den Angeboten von TraderFox in Werbematerialien sowie auf der Website des Anbieters und in der Dokumentation verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft. Aussagen zum Leistungsgegenstand stellen nur dann Garantien oder Zusicherungen im Rechtssinne dar, wenn diese schriftlich erfolgen und ausdrücklich und wörtlich als Garantie oder Zusicherung gekennzeichnet sind.
Der Kunde hat dem Anbieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
Der Anbieter behebt Mängel nach Erhalt einer schriftlichen nachvollziehbaren Mängelbeschreibung durch den Kunden innerhalb angemessener Frist.
Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht erst dann, wenn die Beseitigung des Mangels nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt oder als fehlgeschlagen anzusehen ist.
Haftung
Der Anbieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur wie folgt:
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom Anbieter gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen.
Der Anbieter haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Anbieter haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf EUR 25.000,00 je Schadensfall.
Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Halbs. 1 BGB wird ausgeschlossen.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
Datenschutz
TraderFox verpflichtet sich, über alle bekannt werdenden Informationen des Nutzers strengstes Stillschweigen zu bewahren.
Personenbezogene Daten, die TraderFox im Rahmen der Anmeldung sowie zur Durchführung der Service- oder Kommunikationsdienstleistungen erhebt, verarbeitet oder nutzt TraderFox nur, wenn der Nutzer eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
Risikohinweis
Die Informationen und Angebote auf den Webseiten von TraderFox wenden sich an registrierte sowie nichtregistrierte Nutzer. Die Angebote, die der Nutzer auf den Webseiten von TraderFox findet, richten sich jedoch ausdrücklich nicht an Personen in Ländern, die das Vorhalten bzw. den Aufruf der darin eingestellten Inhalte untersagen, insbesondere nicht an US-Personen im Sinne der Regulation S des US Securities Act von 1933 sowie Internet-Nutzer in Großbritannien, Nordirland, Kanada und Japan. Jeder Nutzer ist selbst verantwortlich, sich über etwaige Beschränkungen vor Aufruf der Internetseiten zu informieren und diese einzuhalten.
Insbesondere weist TraderFox hierbei auf die bei Geschäften mit Optionsscheinen, Derivaten und derivativen Finanzinstrumenten besonders hohen Risiken hin. Der Handel mit Optionsscheinen bzw. Derivaten ist ein Finanztermingeschäft. Den erheblichen Chancen stehen entsprechende Risiken gegenüber, die nicht nur einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals, sondern darüber hinausgehende Verluste nach sich ziehen können. Aus diesem Grund setzt diese Art von Geschäften vertiefte Kenntnisse im Bezug auf diese Finanzprodukte, die Wertpapiermärkte, Wertpapierhandelstechniken und -strategien voraus.
Soweit TraderFox Börsen- oder Wirtschaftsinformationen, Kurse, Indizes, Preise, Nachrichten, Marktdaten sowie sonstige allgemeine Marktinformationen auf ihren Webseiten bereitstellt, dienen diese nur zur Information und zur Unterstützung Ihrer selbstständigen Anlageentscheidung. Die genannten Informationen stellen keine Aufforderung zum Kaufen, Halten oder Verkaufen von Wertpapieren und derivativen Finanzprodukten dar und begründen kein individuelles Beratungs- oder Auskunftsverhältnis. Sie sind keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Beratung und können eine solche auch nicht ersetzen.
Bevor der Nutzer Investmententscheidungen trifft, sollte er sich sorgfältig über die Chancen und Risiken des Investments informiert haben. Aus einer positiven Wertentwicklung eines Finanzprodukts in der Vergangenheit kann keinesfalls auf zukünftige Erträge geschlossen werden. TraderFox übernimmt keine Haftung für die erteilten Informationen, die aus von TraderFox als vertrauenswürdig erachtet wurden, für bereitgestellte Handelsanregungen sowie für deren Vollständigkeit.
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TraderFox setzt zum Teil sogenannte Cookies ein, um dem Nutzer den Zugriff individueller und schneller zu ermöglichen. Der Nutzer kann seinen Browser so einstellen, dass er über die Platzierung von Cookies informiert oder der Gebrauch von Cookies unterdrückt wird.
Verbot der Kursmanipulation
Anlässlich des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes wurde ein neuer § 20a in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingefügt, der die Kurs- und Marktmanipulation verbietet.
Durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) vom 28.10.2004 wurde die Vorschrift des § 20a WpHG modifiziert und angepasst. Neben Wertpapieren gilt die Bestimmung auch für Geldmarktinstrumente, Derivate, Rechte auf Zeichnung, ausländische Zahlungsmittel und Waren.
I.
Nach § 20a WpHG ist es verboten,
- unrichtige oder irreführende Angaben über Umstände zu machen, die für die Bewertung eines Finanzinstruments erheblich sind, oder solche Umstände zu verschweigen, wenn die Angaben oder das Verschweigen geeignet sind, auf den Preis eines Finanzinstruments einzuwirken,
- Geschäfte vorzunehmen oder Kauf- oder Verkaufaufträge zu erteilen, die geeignet sind, falsche oder irreführende Signale für das Angebot, die Nachfrage oder den Preis von Finanzinstrumenten zu geben oder ein künstliches Preisniveau herbeizuführen
- Sonstige Täuschungshandlungen vorzunehmen, die geeignet sind, auf den Preis eines Finanzinstruments einzuwirken.
Eine absichtliche, d.h. wissentlich und gewollte Täuschungshandlung ist nicht erforderlich; es reicht aus, wenn der Täter weiß, dass die Täuschungshandlung zur Marktpreiseinwirkung grundsätzlich geeignet sein kann.
Eine sonstige Täuschungshandlung im Sinne von § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG ist die Vorspiegelung falscher sowie die Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen oder sonstiger Umstände ., soweit diese auf den Kurs Einfluss nehmen können (§ 3 Abs. 1 KuMaKV/§ 4 Abs. 1 MaKonV).
Unerlaubte Handlungen (also Täuschungshandlungen) im Sinne von § 20 a Abs. 1 WpHG sind abstrakt ausgedrückt - die Vorspiegelung falscher sowie die Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen oder sonstiger Umstände, um den inländischen Börsen- oder Marktpreis eines der in § 20 a Abs. 1 Satz 2 WpHG genannten Wertpapiere und Werte hoch- oder herunter zu treiben oder beizubehalten.
Exemplarisch für solche Handlungen sind insbesondere Geschäfte oder einzelne Kauf- oder Verkaufaufträge über den Kauf von Wertpapieren und/oder Vermögenswerten, bei denen Käufer und Verkäufer wirtschaftlich identisch sind, es sei denn, diese Geschäfte wurden nicht wissentlich zwischen identischen Vertragspartner abgeschlossen oder den anderen Marktteilnehmern im Einklang mit den gesetzlichen Regeln und den Marktbestimmungen an gekündigt; bei denen ein Kauf- und ein Verkaufauftrag zu im wesentlichen gleichen Stückzahlen und Preisen von verschiedenen Parteien, die sich abgesprochen haben, erteilt wird, es sei denn, diese Geschäfte wurden den anderen Marktteilnehmern im Einklang mit den gesetzlichen Regeln und den Marktbestimmungen angekündigt; die den unzutreffenden Eindruck wirtschaftlich begründeter Umsätze erwecken; die aufgrund ihres Zeitpunktes geeignet sind, über Angebot und Nachfrage im Zeitpunkt der Feststellung eines bestimmten Börsen- oder Marktpreises zu täuschen, der als Referenzpreis für einen Vermögenswert dient; das Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung über das Marktangebot bei einem Vermögenswert zu einer nicht marktgerechten Preisbildung sowie die Verbreitung von Gerüchten oder Empfehlungen bei Bestehen eines möglichen Interessenkonflikts.
Weitere Möglichkeiten, verzerrend auf die Bildung des Kurses von Finanzinstrumenten einzuwirken, sind Geschäftliche Handlungen, die den - falschen - Eindruck einer Aktivität erwecken sollen (insbesondere Leerverkäufe, nur um auf den Kurs einzuwirken).
Geschäfte, mit denen kein wirklicher Wechsel des Eigentums an dem Finanzinstrument verbunden ist ("Wash sales").
Geschäfte, bei denen gleichzeitig ein Kauf- und Verkaufsauftrag zum gleichen Kurs und in gleichem Umfang von verschiedenen Parteien, die sich abgesprochen haben, erteilt wird (Improper matched orders).
Vornahme einer Reihe von Geschäften, die auf einer öffentlichen Anzeigetafel erscheinen, um den Eindruck lebhafter Umsätze oder Kursbewegungen bei einem Finanzinstrument zu erwecken (Painting the tape).
Aktivitäten einer Person oder mehrerer, in Absprache handelnder Personen mit dem Ziel, den Kurs eines Finanzinstruments künstlich hochzutreiben und anschließend die eigenen Finanzinstrumente in großen Mengen abzustoßen (Pumping and dumping).
Erhöhung der Nachfrage nach einem Finanzinstrument, um den Kurs nach oben zu treiben, etwa, indem der Eindruck der Dynamik erweckt oder vorgetäuscht wird, dass der Kursanstieg durch lebhafte Umsätze verursacht wurde (Advancing the bid).
Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten bei Börsenschluss, um die Schlussnotierung des Finanzinstrumentes zu beeinflussen und damit diejenigen Marktteilnehmer irrezuführen, die aufgrund des Schlusskurses handeln (Marking the close).
Geschäfte eigens zu dem Zweck, den Kassakurs oder den Abrechnungskurs von Derivatekontrakten zu beeinflussen.
Geschäfte zur Beeinflussung des speziellen Kassakurses eines Finanzinstruments, der als Grundlage zur Bestimmung des Werts einer Transaktion vereinbart wurde.
Kauf eines Finanzinstruments auf eigene Rechnung, bevor man es anderen empfiehlt, und anschließender Verkauf mit Gewinn bei steigendem Kurs infolge der Empfehlung (Scalping).
Verbreitung falscher Gerüchte, um andere zum Kauf oder Verkauf zu veranlassen.
Verbreitung unrichtiger Behauptungen über wesentliche Tatsachen.
Verschweigen wesentlicher Tatsachen oder wesentlicher Interessen.
Nähere Einzelheiten sind in der Verordnung zur Konkretisierung des Verbots der Kurs- und Marktpreismanipulation (KuMaKV) geregelt. Die KuMaKV wurde durch die Verordnung zur Konkretisierung des Verbotes der Markmanipulation (Markmanipulations-Konkretisierungsverordnung MaKonV) vom 1.3.2005 ersetzt.
II.
Das Verbot der Kurs- oder Marktpreismanipulation richtet sich gegen Jedermann.
Verstöße gegen § 20a WpHG können mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden (§ 38 Abs. 4 WpHG), und zwar unabhängig davon, ob der Taterfolg, also die Kurs- oder Marktpreismanipulation also solche, tatsächlich eintritt.
Nicht als Kurs- und Marktpreismanipulation im Sinne des § 20 a Abs. 1 Satz 1 WpHG gelten sog. Kursstabilisierungsmaßnahmen.
Wegen der Bedeutung und der gravierenden Rechstfolgen soll an dieser Stelle nochmals wiederholt werden:
Das Verbot der Kurs- oder Marktpreismanipulation richtet sich an Jedermann.
Verstöße gegen § 20a WpHG können mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden (§ 38 Abs. 4 WpHG).
Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist, sofern der Nutzer Vollkaufmann ist, für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten vermögensrechtlicher Art Reutlingen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. Es gilt deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Nutzer ein Verbraucher, sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit diese dem Nutzer einen weitergehenden Schutz gewähren.
Im Zusammenhang mit der Teilnahme an Gewinnspielen ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.