CureVac N.V.: EPA bestätigt Gültigkeit von CureVacs Patent - Range-Breakout in Vorbereitung!

Das Europäische Patentamt (EPA) hat am 15. Mai 2025 die Gültigkeit des CureVac-Patents EP 4 023 755 B1 in geänderter Form bestätigt. Der Einspruch, den BioNTech SE, Pfizer Inc. und weitere Parteien im Dezember 2023 gegen dieses Patent eingelegt hatten, wurde weitestgehend zurückgewiesen. Bereits im März 2025 hatte das EPA die Gültigkeit eines weiteren CureVac-Patents, EP 3 708 668 B1, ebenfalls in geänderter Form bestätigt. CureVac betrachtet die Entscheidungen des EPA als Bestätigung der eigenen Forschungs- und Entwicklungsarbeit...
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